Erfolgreiches E-Mail Marketing betreiben: Die wichtigsten Tipps
Eine beliebte Methode des Inbound-Marketings ist E-Mail Marketing. Diese Marketingstrategie basiert auf News, Newslettern oder Ratgebern, die per...
1 min read
Joachim Drügg
Oct 2, 2019 5:37:00 PM
Nach dem aktuellen Urteil des EuGH wird sich die in Deutschland gängige Praxis zur Speicherung von Cookies stark verändern müssen. Auch Cookies, welche keine personenbezogenen Daten enthalten, dürfen nun erst nach einer expliziten Zustimmung des Benutzers geladen werden. Somit ist es nicht mehr erlaubt einen Cookie-Hinweis wie den folgenden zu verwenden:
Wir waren schlau und haben schon zum Inkrafttreten der DSGVO (https://www.arvatis.com/blog/e-commerce/dsgvo-im-shopware-webshop-umsetzen/) eine Lösung entworfen, die den Kunden umfangreicher informiert und eine gruppierte Selektion der gewünschten Cookies im Hinweis anzeigt. Vorher werden keine Cookies platziert und keine tracking Pixel geladen – wer’s anders macht und seine Besucher damit im Dunkeln stehen lässt, kann sich vermutlich bald über Abmahnungen der bekannten Verbände und Kanzleien „freuen“.
Hier unser Cookie-Hinweis (ausgeklappt):
Unsere Shopware-Plugin-Lösung ist direkt mit einem Google Tag Manager verbunden und bietet die Möglichkeit ein „enhanced e-commerce-tracking“ durchzuführen und das ohne den Benutzer zu bevormunden.
Denk auch bitte daran die Datenschutzerklärung aktuell zu halten und den Benutzer detailliert zu informieren, welche Services überhaupt genutzt werden (Services in Klammern und/oder Verlinkungen zur detaillierten Datenschutzerklärung machen hier Sinn).
Dann klingel einfach bei unserem Consulting durch +49 211 / 63 55 31 60 (E-Mail info@arvatis.com) und sicher Deinen Shopware-Webshop zum Urteil des EuGH ab, abgemahnt werden sollen doch die anderen.
arvatis ist besonders Stark im Bereich Marktplätze sowie Shopware5, Shopware6 und Symfony4.
Noch ein paar Quellen zum Thema:
https://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-cookie-informierte-einwilligung-pflicht.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Keine-Cookies-ohne-Zustimmung-4543630.html
https://www.haendlerbund.de/de/downloads/cookie-einwilligung-how-to.pdf
Eine beliebte Methode des Inbound-Marketings ist E-Mail Marketing. Diese Marketingstrategie basiert auf News, Newslettern oder Ratgebern, die per...
Influencer Marketing bzw. die Kooperation mit einem Influencer als Werbemaßnahme kann für ein Unternehmen eine gute Marketing-Möglichkeit sein, die...
Seit März 2018 steht Instagram Shopping nun schon in Deutschland als eine weitere Online-Verkaufsplattform zur Verfügung und hat seit dessen...