Erfolgreiches E-Mail Marketing betreiben: Die wichtigsten Tipps
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Freebooting hat etwas mit der Urheberrechtsverletzung zu tun, wenn Videos von YouTube bei Facebook hochgeladen werden. Grundsätzlich gibt es dafür zwei verschiedene Möglichkeiten: eine legale und eine illegale.
Dir ist bei YouTube ein interessantes Video aufgefallen und möchtest das gerne mit deinen Freunden bei Facebook teilen. Dazu kopierst du unter dem Video den Link und fügst ihn als Posting in deiner Chronik ein. Der Vorgang nennt sich „Einbetten“ (Embedding) und ist völlig legal. Jeder, der dein Posting sieht, bekommt auch direkt die Quelle, sprich YouTube, angezeigt und wird dorthin auf das Video weitergeleitet. Der Urheber des Videos erhält weiterhin pro Klick Geld und alle sind zufrieden :)
Die andere Möglichkeit, ein Video in deine Chronik einzubinden, erfolgt über deinen PC. Du findest das Video bei YouTube, lädst es auf deinen PC, um es anschließend auf den Facebook-Server hochzuladen und in deiner Chronik zu teilen. Das ist ILLEGAL! Warum? In diesem Fall hast du das Video gerippt und es quasi unter deinem Namen in deiner Chronik gepostet und „das unlizenzierte Hochladen eines YouTube-Videos auf Facebook ist eine Urheberrechtsverletzung, die abgemahnt werden kann.“ Hinzu kommt, dass der Urheber des Videos auch keinen Cent mehr sieht, wenn das Video von deiner Seite weitergeteilt wird.
Nun könntest du dir ja denken, was kümmert es dich, ob der Urheber des Videos weiterhin für sein Werk Geld bekommt. Ganz ehrlich, ein netter persönlicher Zug ist das nicht. Zumal viele YouTuber auf die Einnahmen angewiesen sind, da es quasi Ihr Job ist, mit dem sie ihre Familie ernähren.
Hinzu kommt, dass Videos gerne aus ihrem ursprünglichen Kontext gerissen, verändert und dann bei Facebook gepostet werden. Dabei geht nicht nur die ursprüngliche Message verloren; auch das Verändern und dann Posten stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
Und damit wären wir auch schon bei der rechtlichen Seite angelangt. Egal, ob Foto, Video oder Text, sobald fremde Inhalte geteilt werden, ohne ausdrückliche Einwilligung des Erzeugers, besteht eine Urheberrechtsverletzung und die kann abgemahnt und bestraft werden.
Einen interessanten Artikel zu dem Thema und weitere Infos findest du hier: mobilegeeks
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