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Fremde Produktbeschreibungen einfach kopieren?

Liegt bei den Produktbeschreibungen eine gewisse schöpferische Höhe vor, riskierst du unter Umständen eine Abmahnung oder sogar ein Strafverfahren aufgrund einer Urheberrechtsverletzung.

Produkttext ist nicht gleich Produkttext!

Eine Urheberrechtsverletzung liegt immer dann vor, wenn du einen fremden Produkttext mit schöpferischer Höhe ohne Erlaubnis kopierst. Das bedeutet natürlich gleichzeitig, dass nicht jeder Produkttext automatisch über diese ominöse „schöpferische Höhe“ verfügt. Tatsächlich handelt es sich bisher bei den bekannten Urteilen, beispielsweise des Landgerichts Stuttgart, der Oberlandesgerichts Köln oder des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urt. v. 06.05.2014, Az. 12 O 422/11) um Einzelfallentscheidungen, die auch gerne ganz unterschiedlich ausfallen können.

So hat im vorliegenden Fall das Landgericht Stuttgart ein Urteil veröffentlicht, indem einem herkömmlichen Produkttext keine Schöpfungshöhe und damit auch kein urheberrechtlicher Schutz zugesprochen wurde. In einem anderen Fall sah jedoch das OLG Köln in einer Produktbeschreibung durchaus eine schöpferische Höhe und damit auch eine Urheberrechtsverletzung, sobald dieser ungefragt kopiert wird.

Was bedeuten diese Urteile für dich?

Die Richtlinien zur „schöpferischen Höhe“ sind zwar rechtlich festgelegt, bieten jedoch einen weiten Spielraum zur Interpretation. Hier können die Gerichte teils sehr frei und nach eigenem Gutdünken urteilen. „Der Urheberrechtsprofessor Marcel Bisges kommt in seiner Auswertung vielmehr zum Schluss, dass die deutschen Gerichte entgegen dem Gesetz und ihren eigenen Begründungen nahezu ausschließlich nach wirtschaftlichen Erwägungen entscheiden. Die Werkeigenschaft wird immer dann bejaht, wenn ein hoher Herstellungsaufwand, ein hoher wirtschaftlicher Wert oder ein prominenter Urheber gegeben sind. Weitere Faktoren spielen kein statistisch signifikante Rolle.“ (Quelle: Wikipedia)

Möchtest du keine Abmahnung oder gar ein Verfahren riskieren, kopierst du am besten keine Produkttexte, sondern verfasst diese stets selbst. Sollte es hier dennoch zu einem doppelten Content kommen, musst du bei einer Klage beweisen, dass es sich um einen Zufall, eine sogenannte „Doppelschöpfung“ handelt. Allerdings muss der klagende Hersteller seinerseits auch seine Urheberschaft der Texte nachweisen.

Weiterführende Informationen findest du auch hier:
Jura-News 07/2015 bei plentymarkets
Produktbeschreibungen lieber nicht kopieren bei heise.de
Schöpfungshöhe auf Wikipedia

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